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„Gleichberechtigung besteht nicht darin, dass jeder einen Apfel pflücken darf, sondern dass der Zwerg eine Leiter bekommt.“ (Reinhard Turre)

Schulbegleitung und individuelle Assistenz

Unser Ziel ist es, allen Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht auf Bildung und somit zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verhelfen. Unser Angebot soll den Kindern und Jugendlichen eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Schulalltag und an Betreuungsangeboten am Vor- und Nachmittag ermöglichen.

Unser Flyer

Kinder im Indoor-Spielplatz

Leistungsberechtigung

 

Das Vorliegen eines kinder- und jugendpsychiatrischen oder fachärztlichen Gutachtens, in welchem die Schulbegleitung als mögliche oder notwendige Maßnahme empfohlen wird, ist Voraussetzung für die Beantragung auf Kostenübernahme für Schulbegleitung. 

Verfahren und Finanzierung 

Die Entscheidung über die Aufnahme eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf in eine Regel- bzw. Förderschule liegt bei der Schule. Sofern der Betreute beim Besuch der Einrichtung die Unterstützung durch einen Begleiter benötigt, stellen die Eltern / Erziehungsberechtigten beim Bezirk Unterfranken  oder bei einem zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme. 

Wir helfen und beraten Sie von Anfang an!

Das wird getan

  • Hilfe bei der Verwirklichung des Rechts auf Bildung

  • Ermöglichung der Teilhabe am Schulalltag

  • Ermöglichung eines erfolgreichen, individuellen Lernprozesses

  • Aufbau einer vertrauensvollen Bindung zum Schüler/zur Schülerin – Vermittlung eines Sicherheitsgefühls

  • Unterstützung beim Aufbau von Beziehungen und Freundschaften

Mixed-Race-Down-Syndrom-Klasse
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